Publikation der Pflichtexemplare und die Habilitationsurkunde

Ihre Habilitationsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare veröffentlicht haben.

Bücherreihen in auf Regalen in einer Bibliothek

Publikation der Pflichtexemplare

  • Sie müssen Ihre Habilitation innerhalb von zwei Jahres nach der Feststellung der Lehrbefähigung veröffentlichen.
  • Bevor Sie Ihre Habilitation in der Universitätsbibliothek einreichen können, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Titelblatt (DOCX, 16 KB) den Vorgaben entspricht. Beim Jahr geben Sie bitte das Jahr der Feststellung Ihrer Lehrbefähigung an.
  • Optionen zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare:
    1. Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek: drei gedruckte Exemplare der Habilitation und eine digitale Version bei Abteilung für "Elektronische Hochschulschriften" einreichen.
      Zu Ihrer Unterstützung gibt es regelmäßig, kurze Schulungen zur Veröffentlichung von Hochschulschriften
    2. oder drei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die vollständige Arbeit als alleiniger Autor in einer Zeitschrift oder Zeitschriftenreihe publizieren
    3. oder drei gedruckte Exemplare bei der Universitätsbibliothek einreichen und die Arbeit als alleiniger Autor als Einzelveröffentlichung in einem gewerblichen Verlag mit einer durch den Verlag garantierten Mindestauflage von 150 Exemplaren publizieren

Habilitationsurkunde

  • Die Habilitationsurkunde wird erst nach Abgabe der Pflichtexemplare ausgehändigt.
  • frühestens 6-8 Wochen nach der Feststellung der Lehrbefähigung und Ablieferung der Pflichtexemplare
  • Die Urkunden werden per Einschreiben versendet.

Der Titel Dr. habil.:

Mit der Feststellung der Lehrbefähigung ist die Berechtigung verbunden, den Zusatz habil.“ zum Doktorgrad zu führen. Der Zusatz kann nicht gleichzeitig mit der Bezeichnung als Privatdozentin bzw. Privatdozent oder Professorin bzw. Professor geführt werden.