Publikation der Pflichtexemplare und die Habilitationsurkunde
Ihre Habilitationsurkunde erhalten Sie nachdem Sie Ihre Pflichtexemplare veröffentlicht haben.
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Mit der Feststellung der Lehrbefähigung ist die Berechtigung verbunden, den Zusatz „habil.“ zum Doktorgrad zu führen. Der Zusatz kann nicht gleichzeitig mit der Bezeichnung als Privatdozentin bzw. Privatdozent oder Professorin bzw. Professor geführt werden.
Hier finden Sie alle Dokumente und nützliche Links für Ihrer Habilitation. Alle weiteren Unterlagen finden Sie im Download Center.